Buchhaltung ist für Sie mehr Last als Lust?

Für uns ist es Leidenschaft

Fachkundig und professionell kümmern wir von Zahlenmeister uns um Ihre Unterlagen. Dabei steht für uns das Vertrauensverhältnis zwischen unseren Mandanten und uns immer im Vordergrund. Mit Transparenz in allen Vorgängen erledigen wir für Sie nicht nur Ihre Buchhaltung* sondern Sie haben mit uns auch immer Ihre Zahlen im Blick.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge auf Mandatsbasis, soweit sich nicht aus dem Angebot der Fa. Neubert-Gruppe oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt. Hiervon etwa abweichende Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die in der Mandatsvereinbarung, Auftragsbestätigung oder mündlich bezeichneten Leistungen.
§ 3 Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot der Fa. Neubert-Gruppe festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Feststellung der Auftragsbeendigung
Hat die Fa. Neubert-Gruppe die vereinbarten Leistungen erstellt, so teilt sie dies dem Mandanten schriftlich (E-Mail oder Post) mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet, wenn die Fa. Neubert-Gruppe die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Mandanten übergeben oder dieses entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat, oder wenn die Fa. Neubert-Gruppe einer Mitteilung gemäß Satz 1 nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen, mit schriftlicher Begründung widerspricht.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich, die Tätigkeit die Fa. Neubert-Gruppe zu unterstützen. Insbesondere schafft der Mandant unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebsphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Mandant der Fa. Neubert-Gruppe geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er der Fa. Neubert-Gruppe entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten - sofern Kosten durch die Wartezeit angefallen sind. Der Mandant steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages von der Fa. Neubert-Gruppe gefertigte Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen der Fa. Neubert-Gruppe Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei der Fa. Neubert-Gruppe. Der Auftraggeber muss für die ordentliche Buchhaltung dem Auftragnehmer die Buchhaltungs-Unterlage zum 10. Kalendertag des Folgemonats in folgenden Formaten zusenden: Persönlich, per Post oder per Online-Speicher an die der Fa. Neubert-Gruppe zugeteilte Adresse mit folgenden Anhängen:
  • Rechnungseingang (enthält alle Eingangsrechnungen des abzurechnenden Monats)
  • Rechnungsausgang (enthält alle Ausgangsrechnungen des abzurechnenden Monats)
  • Kasse (Kassenbuch + Rechnungen (Barbelege)), wenn diese nicht schon im Rechnungseingang sind
  • Belege sind chronologisch und nach Bankkonto (wenn mehrere vorhanden) zu ordnen
  • Kontoauszüge (Diese können zuzüglich der Scans der Auszüge oder PDF-Dateien geliefert werden.
  • Anhänge der E-Mail können auch als zip-Datei geschickt werden.
Wird die vorgenannte Frist durch den Mandanten nicht eingehalten und es kommt in deren Folge zu einer Fristversäumung so ist die Fa. Neubert-Gruppe von Schadenersatz oder einer Haftung ausgeschlossen. Eine abweichende Vereinbarung zur Abgabefrist ist nur schriftlich möglich. Sollte die Buchhaltung nicht in dem Format vorliegen, kann die Fa. Neubert-Gruppe das sehr gute Preis-Leistungsverhältnis des gebuchten Pakets nicht einhalten und wird jeden nötigen Mehraufwand extra in Rechnung stellen. Mehraufwand wird mit dem lt. gültiger Preisliste angegebenen Stundensatz für Buchhaltungsarbeiten in Rechnung gestellt. Buchungen zu nicht vorhanden Belegen werden auf einem gesondertem Konto verbucht und müssen vom Mandant nachgereicht werden. Die Nachbearbeitung dieser Buchungen erfolgt mit dem lt. gültiger Preisliste angegebenen Stundensatz für Buchhaltungsarbeiten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle Belege müssen die rechtlichen Anforderungen erfüllen ohne Diese werden Sie nicht verbucht.
§ 6 Besondere Pflichten
Die Fa. Neubert-Gruppe ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Mandanten vertraulich zu behandeln und von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt die Fa. Neubert-Gruppe seine daraus gegenüber dem Mandanten erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Mandanten abtritt.
§ 7 Loyalitätsverpflichtung
Mandant und die Fa. Neubert-Gruppe verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des Mandanten, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 5.000 EUR.
§ 8 Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit
Die von der Fa. Neubert-Gruppe an den Mandanten überlassenen Arbeitsunterlagen dienen auch als Information über den jeweiligen Bearbeitungsstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes in Hinblick auf seine Mängelfreiheit.
§ 9 Entgelte und Kosten
Das Entgelt für die Leistungen der Fa. Neubert-Gruppe richtet sich nach den der Mandatsvereinbarung vereinbarten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird. Die Entgelte und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Spesen, Nebenkosten usw.) enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird dem Mandanten zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind fällig innerhalb 10 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkte p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
§ 9a Zahlungsverzug
Gerät ein Mandant mit einer Rechnung in die Mahnstufe 2 (2. Mahnung) werden alle Leistungen eingestellt und alle bis dahin begonnenen Leistungen abgerechnet und umgehend die Rechnung übersandt. Erst mit Zahlungeingang aller offenen Rechnungen wird die Bearbeitung fortgesetzt. Werden Fristen durch Zahlungsverzug nicht eingehalten geht dies vollumfänglich zu Lasten des Mandanten. Ein Schadenersatz bzw. eine Haftung der Fa. Neubert-Gruppe ist ausgeschlossen.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
Die Fa. Neubert-Gruppe ist für die Dauer von zwei Jahren nach Ablieferung der Arbeitsunterlagen verpflichtet, von ihm zu vertretende Mängel, die ihm schriftlich nachgewiesen werden, zu beseitigen. Die Fa. Neubert-Gruppe hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Mandanten gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften/unzureichenden Mitwirkung des Mandanten (vgl. § 5 dieser Bedingungen) beruht;

 Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung der Fa. Neubert-Gruppe entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung der Fa. Neubert-Gruppe die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche des Mandanten auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht.
 Für Schäden, die während der Gewährleistungspflicht von zwei Jahren schriftlich mitgeteilt wurden und die der Auftragnehmer schuldhaft zu vertreten hat, wird bis zu einem Betrag von 25.000 EUR gehaftet. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 11 Verzug und höhere Gewalt
Falls die Fa. Neubert-Gruppe bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Mandant nach Ablauf einer der Fa. Neubert-Gruppe gesetzten angemessenen Nachfrist von der Mandatschaft zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Fa. Neubert-Gruppe, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Unterlässt das Mitglied eine ihm nach § 5 dieser Bedingungen oder sonst obliegenden Mitwirkung, so ist die Fa. Neubert-Gruppe nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung der Mandatschaft berechtigt. Die Fa. Neubert-Gruppe behält den Anspruch auf den Beitrag unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 Abs. 2 BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche der Fa. Neubert-Gruppe auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Mandanten entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn die Fa. Neubert-Gruppe von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
§ 12 Mandatschaftsdauer und Kündigung
Die Mandatschaftsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Die Mandatschaft kann jederzeit durch Kündigungsschreiben des Mandanten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. In diesem Falle regelt sich die Vergütung der Fa. Neubert-Gruppe nach Maßgabe des § 649 BGB. Droht durch den Mandant eine Verletzung der GoB bzw. GoBD kann nach einer schriftlichen Mitteilung durch die Fa. Neubert-Gruppe die Mandantschaft durch die Fa. Neubert-Gruppe auch ohne Einhaltung einer Frist zum Monatslende gekündigt werden. Selbiges gilt ebenfalls wenn der Mandant auf Buchung von Belegen besteht welche rechtlich nicht statthaft (vgl. §5) sind.
§ 13 Schlussbestimmung
Sind oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten kommt.

Stand: 01.05.2022

Kontakt